Einstweilige Verfügung

1. Dem Antragsgegner wird bei Meidung
 - eines Ordnungsgeldes von DM 5,- bis zu DM 500.000,--, an
  dessen Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit eine
  Ordnungshaft bis zu 6 Monaten tritt, oder.
 - einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten,
 für jeden einzelnen. Fall der Zuwiderhandlung gemäß §§ 935 ff,__
 890 ZPO __ ___ _

verboten,

die Domain "www.gamesspot.de" und/oder sonstige mit der Bezeichnung "Gamespot" akustisch verwechslungsfähige Domains und/oder Domains, die auf Tippfehler bei der Eingabe der Bezeichnung "Gamespot" aufbauen, zu verwenden und/oder verwenden zu lassen oder zu registrieren und/oder registrieren zu lassen, zu übertragen oder übertragen zu lassen oder in sonstiger Weise darüber zu verfügen.

z. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf DM 100.000,-- festgesetzt.

Ein Streitwert von DM 100.000,-- erscheint nach dem klägerischen Vortrag ausreichend und angemessen.

(Anm: Rechtschreib, Satz u. sonstige kleine Fehler sind durch Scannen erzeugt worden!)